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Ferschl: Linke einig bei Stärkung der betrieblichen Mitbestimmung

26. Januar 2023, von Friedrich Oehlerking

Wie die Kesselflicker mag man sich streiten – in einer Forderung ist man sich in der Partei „Die Linke“ einig: mehr Mitbestimmung im Betrieb. So jedenfalls die Mitbestimmungsbeauftragte ihrer Bundestagsfraktion Susanne Ferschl auf den „Münchner Betriebsratstagen“ am 23.11.2022.

Wandel der Arbeitswelt

Ahoi, Mitbestimmung: Union Busting stoppen, Gegenwehr stärken, Mitbestimmung ausweiten – unter diesem Motto setzt sich Ferschl auf den diesjährigen „Münchner Betriebsratstagen“ mit Chancen und Perspektiven für eine substanzielle Stärkung der betrieblichen Mitbestimmung im Hinblick auf den Wandel der Arbeitswelt auseinander. Seit 2017 ist Ferschl Mitglied des Bundestages für die Fraktion „Die Linke“ und deren stellvertretende Vorsitzende, verantwortlich für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie. Im Bundestag setzt sie sich für die Interessen der Beschäftigten und die Stärkung betrieblicher Mitbestimmung ein.

Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes

Unter Federführung Ferschls hat die „Linke“ bereits früh ein eigenes Konzept für eine Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes vorgelegt. Ferschl ist zuversichtlich, in der verbleibenden Zeit der Legislatur bis 2025 wichtige Meilensteine dafür zementieren zu können, obwohl sie sich der unsicheren Mitstreiter auf diesem Weg in den Parteien der Ampel-Koalition durchaus bewusst ist.

Mitbestimmung zukunftsfest machen

Um die betriebliche Mitbestimmung zukunftsfest zu machen und zur Demokratisierung der Arbeitswelt beizutragen, setzt das von Ferschl in München vorgestellte Konzept ihrer Partei auf dem Dreiklang notwendiger Maßnahmen:

  • BR-Wahlen erleichtern und fördern, Betriebsräte besser schützen:
    • Kündigungsschutz für alle Organe der Betriebsverfassung
    • Bessere Durchsetzung der Rechte des Betriebsrats
    • Bessere Arbeitsfähigkeit von Betriebsräten u.a. mit Freistellungen von mehr Betriebsratsmitgliedern bis zu einem Drittel der Arbeitszeit, mehr Hinzuziehung von Sachverstand und einem Anspruch auf Entfristung befristet beschäftigter Betriebsratsmitglieder
    • Keine Privilegierung der Arbeitgeber
  • Zwingende Mitbestimmung im Betrieb ausweiten u.a. auf:
    • Bessere Gleichstellung
    • Stärkere Einigungsstelle
    • Stärkeren Gesundheitsschutz
    • Klimaschutz
    • Personalplanung
  • Demokratie im Betrieb ausbauen:
    • Austausch zwischen Belegschaft und Betriebsrat stärken
    • Stärkung individueller Mitbestimmung etwa durch Beschlussmöglichkeit in Betriebsversammlungen, monatliche betriebspolitische Foren oder mehr Beteiligung von Arbeitnehmerseite am Vorschlagswesen

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